, Pressemitteilung

Grundsteuer in Karben soll günstig bleiben

Wie geht es weiter mit der Grundsteuer? Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Neuregelung des Erhebungsverfahrens auferlegt. Vor wenigen Wochen hat sich der Bund mit den Ländern auf ein neues Modell verständigt, das eine Öffnungsklausel für die Länder bei der Festlegung der Methodik vorsieht. Wie viel der einzelne Bürger am Ende tatsächlich zahlt, hängt wiederum vom Hebesatz ab, den die Kommunalparlamente festlegen. Für Karbens CDU-Vorsitzenden Mario Beck steht fest: "Wir werden die Grundsteuerreform nicht für eine versteckte Steuererhöhung nutzen. Das Grundsteuerniveau in Karben soll günstig bleiben."

Die Stadt Karben nimmt derzeit rund 3,8 Millionen Euro und damit etwa 8 Prozent ihres Finanzbedarfs über die Grundsteuer ein, die alle Haus- und Grundstücksbesitzer und via Umlage auch die Mieter bezahlen. Nach dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer damit die drittwichtigste Steuerquelle der Stadt. "Wir sind erleichtert, dass sich Bund und Länder auf eine Reform geeinigt haben. Eine Nichteinigung hätte zu der Gefahr geführt, dass die Steuer nicht mehr erhoben werden darf. Dies hätte ein großes Loch in die Stadtkasse gerissen und die Bürger hätten später umso mehr belastet werden müssen", erläutert Beck.

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Grundsteuer-Erhebung bis Jahresende 2019 neu geregelt sein muss. Grund sind veraltete Bewertungsgrundlagen aus dem Jahr 1964. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sollen künftig bei der Berechnung der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bzw. eine fiktive Miete bei selbst genutztem Eigentum eine Rolle spielen. Die Bundesländer sollen von dieser Regelung allerdings abweichen dürfen. Dafür soll das Grundgesetz geändert werden. "Die Grundsteuer ist wichtig für die Finanzierung kommunaler Dienstleistungen, angefangen von den Kindergärten bis zur Straßenunterhaltung. Dafür zahlen die meisten Bürger gerne – für überbordende Bürokratie will verständlicher Weise keiner zahlen. Daher muss man das Erhebungsmodell einfach und unbürokratisch gestalten. Wir werben daher dafür, dass das Land Hessen die Öffnungsklausel nutzt und eine möglichst unbürokratische Methode auf Basis von Fläche und Bodenrichtwert wählt," argumentiert der Christdemokrat. Wie auch immer die Erhebungsmethode geregelt wird: Über den Hebesatz haben die Kommunen die Möglichkeit, das Steueraufkommen und die Belastung der Bürger zu steuern.

Dazu Beck: "Für uns steht fest: Die Grundsteuer in Karben muss bezahlbar bleiben! Aktuell liegt unser Hebesatz für bebaute Grundstücke mit 440 Punkten unter Bad Vilbel (450), Friedberg (490), Frankfurt (500), Bad Nauheim (560) oder Nidderau (690). In ganz Hessen findet man wenige Städte vergleichbarer Größe, die mit dem Karbener Hebesatz mithalten können. Und das, obwohl in Karben außerdem auf das Erheben von Straßenbeiträgen verzichtet wird und das Niveau kommunaler Dienstleistungen keinen Vergleich scheuen muss. Das ist und bleibt ein spürbarer kommunaler Beitrag für bezahlbares Wohnen in Karben!"

Noch bleibe abzuwarten, für welche Erhebungsmethodik sich Hessen entscheide und in welchem Zeitraum die Neuerhebung von statten gehe. Der Karbener Union sei es wichtig, bereits heute den Bürgern Sorgen zu nehmen und ein wichtiges Signal zu senden. Daher versichert Beck: "Sollte die Erhebungsmethodik dazu führen, dass wegen gestiegener Bodenwerte die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer steigt, wollen wir im Gegenzug die Hebesätze senken. Mit uns wird es keine versteckte Steuererhöhung geben. Die Systemumstellung werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten so gestalten, dass die Grundsteuer in Karben vergleichsweise günstig bleibt und die Finanzierung der städtischen Dienstleistungen für die Bürger gesichert ist."