, Pressemitteilung

Weg geworfene Kippe soll in Karben bald 250 Euro kosten

Schmutzfinken und Müllsündern soll es in Karben bald an den Kragen – viel mehr noch an den Geldbeutel gehen. Die CDU beantragt im Stadtparlament, den Magistrat mit dem Entwurf einer Satzung zu beauftragen, die spürbare Strafen vorsieht. „Für Ordnungswidrigkeiten, die die öffentliche Sauberkeit in Karben beeinträchtigen (Wegwerfen von Müll außerhalb von Müllbehältnissen, Wegwerfen von „Kippen“, Unterlassen von Hundekotbeseitigung auf öffentlichen Wegen durch den Hundehalter und ähnliches), ist im Regelfall eine Geldbuße von mindestens 250,00 Euro oder ersatzweise 20 nachweislich erbrachte Stunden für Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum zu verhängen“, heißt es in dem CDU-Antrag.

Bisher gilt in Karben der allgemeine Rahmen nach § 77 Absatz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), der sehr allgemein gehalten Geldbußen von mindestens 5 Euro bis höchstens 5.000 Euro vorsieht. Bei alltäglichen Vergehen wird sich bisher eher am unteren Ende des Rahmens orientiert. 

„Viele Bürger ärgern sich zu Recht über die wenigen Zeitgenossen, die den öffentlichen Raum verschmutzen“, begründet CDU-Fraktionsvorsitzender Mario Beck den Vorstoß und führt weiter aus: „Verunreinigungen im öffentlichen Raum führen in der Regel zu Nachahmungstaten und damit zu einer Negativspirale im Erscheinungsbild der Stadt.“

Ein „Ertappen auf frischer Tat“ und die Nachweiserbringung sei zwar selten, in Zeiten von HandyVideos aber auch nicht ausgeschlossen. Gerade wegen der geringen Wahrscheinlichkeit, ertappt zu werden, sei für den Fall einer Aufklärung ein Strafrahmen „mit generalpräventiver, abschreckender Wirkung notwendig“, um einen Beitrag gegen die ärgerliche Verschmutzung zu leisten, zeigt sich die Union überzeugt. „Ein mit 5 € beginnender, sehr allgemein gesetzter Rahmen erfüllt diese Bedingung nicht und ist nicht mehr zeitgemäß. Die Stadt Freiburg zum Beispiel arbeitet mit einem Strafrahmen bis 250,00 Euro“, so Beck.

Der CDU-Antrag greife den generalpräventiven Ansatz mit einer Regelstrafe von mindestens 250,00 Euro auf. Die Formulierungen „in der Regel“ und „mindestens“ sorgten für einen Handlungsspielraum der Verwaltung, um Fälle in engen und besonderen Ausnahmen milder (z.B. beeinträchtigte Person mit eingeschränkter Schuldfähigkeit) bzw. bei schwerwiegenden Vergehen härter (z.B. bei großflächiger Müllablagerung) zu ahnden. Die Ersatzstrafe in Form von Arbeitsstunden stehe
alternativ zur Verfügung, vor allem für Personen mit geringer Zahlungsfähigkeit.  

„Man darf davon ausgehen, dass die Maßnahme zum Gesprächsthema wird, wenn in Karben eine weggeworfene Kippe 250 Euro kostet“, zeigt sich Beck überzeugt und ergänzt: „Damit kann, zumindest bei Teilen der vielleicht bisher aus Unachtsamkeit und aus mangelnder Sensibilisierung ordnungswidrig handelnden Personen eine Abschreckungswirkung erreicht werden. Beim bisher schon ‚vernünftigen Teil‘ der Bevölkerung wird das Zeichen gesetzt, dass die Stadt Karben das Anliegen einer sauberen Stadt ernst nimmt und den ihr zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen ausschöpft.“ Das Stadtparlament wird am 11. Juli über den CDU-Antrag befinden.